Mein Handlungsprogramm für den Landkreis Görlitz
Konzepte können zum Wahlkampf eingesetzt werden. Oder um Probleme zu lösen. Zur Problemlösung sind sie durchaus ein geeignetes Instrument – aber nur dann, wenn die Rahmenbedingungen bekannt sind und realistisch abgebildet werden.
Eine realistische Handlungsplanung, die Vertrauen und Motivation bewahrt, braucht:
- die objektive Aufnahme der Ausgangsituation
- eine Bewertung der verfügbaren finanziellen und personellen Kapazitäten
- erreichbare Zielsetzungen.
Erst jetzt sind manche Verantwortungsträger bereit, die Ausgangssituation realistisch zu betrachten. Und erst jetzt ist es möglich, ein Konzept zu entwickeln, das den Entwickler nicht Lügen straft oder seine geistige Gesundheit in Zweifel zieht.
Dabei bleibt ein Konzept wie immer nur ein Anfang. Es beschreibt einen möglichen Umsetzungsweg zu einem vereinbarten Ergebnis. In der Praxis bedarf es des ständigen Austauschs zwischen den Handelnden unter der stetigen Prämisse der Zielerreichung.
Daher stehe ich für Anregungen und Diskussionen gern zur Verfügung.
Zur besseren Übersichtlichkeit bediene ich mich folgend der bekannten Gliederung aus dem Handlungsprogramm, welches zur Landratswahl die Zustimmung der meisten Wähler gefunden hat.
Wirtschaft
Siehe unten.
Bildungsinnovation und Prävention
Siehe unten.
Sicherheit
Siehe unten.
Strukturwandel
Siehe unten.
Energieland Kreis Görlitz
Siehe unten.
Mobilität und Verkehr
Siehe unten.
Umweltschutz
Siehe unten.
Gesundheit und Pflege
Siehe unten.
Ehrenamt
Siehe unten.
Sport
Siehe unten.
Kultur
Siehe unten.
Moderne und digitale Verwaltung
Siehe unten.
UNTEN
Handlungsoptionen des Kreistages
#1. Handlungsoption des Kreistages
Eine demokratische Wahl gibt den Wähler die Möglichkeit, durch freie Wahlentscheidung die Vertreter in die beschlussfassenden Gremien zu wählen, die seine Interessen und seine Auffassung zur zukünftigen Gestaltung der Gesellschaft am besten vertreten. Dadurch bildet das Gremium in seiner Zusammensetzung den demokratischen Willen der Bevölkerung ab und gestaltet die Gesellschaft nach deren Willen.
Weicht der Vertreter nach seiner Wahl in seinem Abstimmungsverhalten von den vor der Wahl gegeben Wahlversprechen ab, zerstört er diese Gestaltungsmöglichkeit der Wähler durch demokratische Wahlen und untergräbt die Demokratie.
Daraus folgt, dass jeder Kreistagsabgeordnete prüfen muss, für welche Zusagen er von seinen Wählern gewählt wurde. Sollten sich die Beschlussvorlagen des Kreistages nicht mit dem Mandat seiner Wähler decken, kann er diesen auch nicht zustimmen.
Der Kreistagsabgeordnete ist seinem Gewissen und seinen Wählern verpflichtet. Es besteht keine rechtliche oder moralische Verpflichtung gegenüber Landes- oder Bundeswünschen. Die Bewohner und Unternehmen des Landkreises Görlitz zahlen nach den gleichen Regeln Steuern und Sozialabgaben wie andere Regionen und haben daher den gleichen Anspruch auf Gegenleistungen. Verantwortung für die Einhaltung der Rechtmäßigkeit von Kreistagsbeschlüssen trägt der Landrat.
#2. Handlungsoption des Kreistages
Jede Kreistagsfraktion sollte messbare, definierte Kriterien festlegen, nach denen sie die zukünftige Entwicklung des Landkreises beurteilen will.
Die drei Kriterien, welche im Landkreis die häufigste Nennung haben, haben für den Kreistag und die Landkreisverwaltung die höchste Priorität und sind bei Interessenkonflikten am höchsten zu bewerten.
#3. Handlungsoption des Kreistages
Der Kreistag legt fest, ob die Vorschläge der Landkreisverwaltung für messbare Größen und Zeitpunkte zur Beurteilung der Zielerreichung seiner Vorgaben geeignet sind.
Konkrete Zielstellungen:
- dem demokratischen Willen der Wähler gerecht werden
- Verantwortung gegenüber den Wählern übernehmen
- messbare Kriterien zur Erfolgsbeurteilung festlegen
- Vorschläge anhand priorisierter Kriterien ablehnen oder annehmen
Handlungsoptionen der Kreisverwaltung
#1. Handlungsoption der Kreisverwaltung
Die Landkreisverwaltung ist kein Gremium zur demokratischen Entscheidungsfindung und auch nicht Vollzugsinstrument der Landes- oder Bundesregierung. Die Kreisverwaltung erfüllt Verwaltungsaufgaben im Interesse der Bewohner des Landkreises nach den durch den Kreistag vorgegeben Prioritäten. Die Aufgabe der Landkreisverwaltung ist es vorausschauend so zu agieren, dass die Erreichung der durch den Kreistag gesetzten Ziele nicht gefährdet ist.
Die Landkreisverwaltung hat dementsprechend die Erreichung der langjährigen Zielsetzung zu prüfen. Werden die Ziele nicht erreicht, sind die Verantwortungsstrukturen so umzustellen, dass eine Zielerreichung zukünftig sichergestellt ist. Dies betrifft sowohl die einzelnen Referate als auch die Eigenbetriebe der Verwaltung.
In Anbetracht der Dringlichkeit muss dabei deutlich stärker auf nachgewiesene fachliche Eignung statt auf Parteizugehörigkeit geachtet werden. Als Bemessungsgrundlage für die fachliche Eignung ist die bisherige Zielerreichung besser geeignet als der berufliche Qualifikationsweg.
#2. Handlungsoption der Kreisverwaltung
Die jeweiligen Referate der Landkreisverwaltung erarbeiten kurzfristig Umsetzungsvorschläge entsprechend der durch den Kreistag vorgegebenen Ziele und geeignete Vorschläge zu den Messgrößen und Zeiträumen.
#3. Handlungsoption der Kreisverwaltung
Die Zielerreichung ist nicht durch Eigenkontrollen, sondern durch Berichterstattung an den Kreistag nachzuweisen.
Konkrete Zielstellungen:
- Rahmenbedingungen zur Ziellerreichung gewährleisten
- Verantwortungsstrukturen nach Kompetenzen gestalten
- Kurzfristig umsetzbare Lösungen erarbeiten
- Erfolgskontrollen objektivieren
Dieses Handlungsprogramm umfasst nur vier statt 14 Seiten. Dennoch bin ich der Überzeugung, dass die aufgezeigten Handlungsoptionen für unseren Landkreis mehr Hoffnung enthalten, als vergleichbar gestaltete Konzepte. Für Ihre Fragen, Anregungen und Diskussionen stehe ich gern zur Verfügung.
Sylvio Arndt
Mensch
Unternehmer
Ehemaliger Landratskandidat.